Preise und Tarife
Die Kosten für die medizinischen Behandlungen im Kantonsspital Aarau werden in der Regel von Versicherungen (Kranken-/Unfall-/Militär- oder Invalidenversicherung) getragen. Für EU-Bürger sind spezifische EU-Abkommen gültig. Für unsere anderen im Ausland versicherten Patientinnen und Patienten gelten abweichende Regelungen.
Ab 1. Januar 2012 wird in der ganzen Schweiz eine neue Spitalfinanzierung eingeführt. Wichtigste Neuerung ist die Einführung der „begrenzt“ freien Spitalwahl. Insbesondere bei ausserkantonalen Hospitalisationen bezahlen die Grundversicherung und der Kanton unter Umständen lediglich nur jene Kosten, die bei gleicher Behandlung im Wohnkanton anfallen würden.
Dies gilt im Speziellen, wenn das Kantonsspital Aarau keinen Leistungsauftrag Ihres Wohnkantons hat oder wenn der Kanton vor Ihrem Spitalaufenthalt keine Kostengutsprache für Ihre Behandlung abgibt. Kostet eine solche Wahlbehandlung im Kantonspital Aarau mehr als in Ihrem Wohnkanton, muss die Kostendifferenz von Ihrer Zusatzversicherung oder von Ihnen selbst übernommen werden. Es entstehen also mögliche Restkosten, die Sie selber bezahlen müssen.
Wir empfehlen Ihnen, vor dem Spitaleintritt mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob die von Ihnen gewünschte Behandlung und Pflegeklasse gedeckt ist.
Das Servicepaket hospitality des Kantonsspitals Aarau bietet Ihnen besonders persönliche Betreuung und gepflegten Hotelleriekomfort.
Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne.
Patientenempfang: Telefon 062 838 40 60






