Mindestzeitraum für eine Anstellung
2 bis 3 Monate
Ärzteteam Infektiologie & Spitalhygiene
1 Chefarzt, 2 Leitende Ärztinnen, 1 Leitender Arzt, 1 Oberärztin mbF, 1 Oberarzt, 3 AssistenzärzteInnen
Klinikalltag & Tätigkeiten
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Begleiten der AssistenzärzteInnen (AA) in der ambulanten Sprechstunde und in der reisemedizinischen Beratung
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Mitarbeit im Konsiliardienst, im Verlauf selbstständige (mit AA) Betreuung von Patienten
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Teilnahme am Mikrobiologierapport
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Teilnahme an der regulären Weiterbildung gemäss Wochenplan Infektiologie
Arbeitszeiten, Dienste, Urlaub
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I.d.R. von 8:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr, von Montag bis Freitag. Es fallen keine Wochenenddienste an.
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Freiwünsche können nach Absprache eingeteilt werden. Urlaub beträgt pro Kalenderjahr 25 Tage, d.h. 2 Tage/Monat.
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Der Urlaub muss bei kurzer Anstellungsdauer (1 Monat) nicht bezogen werden.
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Alle Abwesenheiten müssen dem Chefarztsekretariat (ca_sekretariat_infektiologie@ksa.ch oder besser telefonisch unter 062 838 68 56) gemeldet werden.
Versicherungsschutz
Berufs- und Nichtberufsunfall-Versicherung via Arbeitgeberin (Kantonsspital Aarau AG). Die Prämie für die Nicht-Betriebsunfall-Versicherung wird vom Arbeitnehmer übernommen (kleiner Prozentsatz). Die Krankenversicherung gilt für die ganze Schweiz.
Verpflegung & Unterkunft:
Alle MitarbeiterInnen der Kantonsspital Aarau AG können sich zu vergünstigten Preisen im Restaurant time out oder in der Cafeteria my time verpflegen.
Es stehen diverse Personalhäuser (-Zimmer) auf dem Spitalareal und/oder in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Die Preise variieren zwischen CHF 300. – bis 700. –, wobei für UA die günstigeren Zimmer frei gehalten werden. Die Zimmer-Reservation kann auf dem Personalbogen angegeben werden.
Gehalt
Ab dem 4. Semester beträgt das Gehalt vom 1. bis 3. Praktikumsmonat CHF 1'500. –, ab dem 4. Praktikumsmonat CHF 1'800.–
Berufskleider & persönliches Material
Arbeitskleidung (Hose, Shirt, Kittel) wird von der Kantonsspital Aarau AG bereitgestellt und gereinigt. Schuhe bringen die UA selber mit.
Gesundheitszeugnis & Impfung
Ein Gesundheitszeugnis wird nicht verlangt. Betreffend Impfungen (Starrkrampf, Hepatitis, etc.) gelten in der Schweiz dieselben Empfehlungen wie im angrenzenden Ausland.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
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Julia Streda | Chefarztsekretariat
Telefon +41 62 838 68 56