KSA Kantonsspital Aarau

Ambulanter Aufenthalt

Ihre Hausärztin oder Ihr Spezialist meldet Sie für eine ambulante Untersuchung oder Behandlung am KSA an. In der Folge erhalten Sie von uns eine Termineinladung mit den nötigen Informationen.

Was Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen:

  • Persönlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis)

  • Versichertenkarte (Krankenversicherung, Unfallschein oder IV-Verfügung)

  • Termineinladung oder Überweisungsunterlagen

  • Unterlagen von Voruntersuchungen (Röntgenbilder, Arztberichte etc.)

  • Blutgruppen- und Impfausweis, Allergiepass, ggf. Diabeteskontrollheft oder andere medizinische Ausweise

  • Aktuelle Medikamente / Medikamenteneinnahmekarte 
  • Prüfen Sie mithilfe unserer Checkliste, ob Sie alle Vorbereitungen getroffen haben

  • Lesen Sie unsere Informationsbroschüre
  • Bitte füllen Sie das Eintrittsformular vollständig aus und bringen Sie es mit

Falls vorhanden:

Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Narkose erhalten und das Spital bereits wenige Stunden nach dem Eingriff wieder verlassen. Da sie rechtlich gesehen 24 Stunden nach der Narkose verkehrs- und vertragsuntauglich sind, empfehlen wir Ihnen sich von einer Drittperson abholen zu lassen.

Patientenempfang

Der Patientenempfag befindet sich im Haus 1, Parterre.

Öffnungszeiten Patientenempfang:
Montag bis Freitag 7.30 und 17.30 Uhr
Telefon: +41 62 838 40 60 

Die Eintrittszeiten am OP-Tag werden jeweils zwischen 06:15 und 11:00 Uhr eingeplant. Wir kontaktieren Sie am vorgelagerten Werktag über Ihre genaue Eintrittszeit. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittszeit nicht dem Operationsstart entspricht. Es kann aufgrund von Notfällen und unvorhergesehenen Ereignissen zu Wartezeiten kommen.

Rund um Ihren Aufenthalt

Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren Aufenthalt.

  • Die Abrechnung Ihrer Behandlung erfolgt gemäss den aktuellen Tarifen und Verträgen direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung.Weitere Infos findes Sie hier.

  • Einzelne Angaben leiten wir zu statistischen Zwecken und zur Qualitätssicherung anonymisiert an autorisierte Institutionen weiter. Sie lassen keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zu.
    Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung (bei Spitaleintritt) können Ihre Daten und Proben in verschlüsselter Form zu Forschungszwecken verwendet werden (Generalkonsent). Die Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

  • Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung Ihrer persönlichen Dokumente mit behandlungsrelevanten Informationen in digitaler Form.

    EPD

  • Die nachfolgenden Regeln der Hausordnung dienen der Aufrechterhaltung eines geordneten Spitalbetriebs und der Sicherheit im Interesse der im KSA Kantonsspital Aarau hospitalisierten Patientinnen und Patienten, der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher.

    Nicht gestattete Tätigkeiten
    Der Besitz und Konsum von illegalen Drogen, übermässigem Alkohol, das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) auf dem Spitalareal (ausser in Raucherzonen), Tätigkeiten, die Ruhe, Sicherheit und Ordnung stören, offenes Feuer wie brennende Kerzen oder Feuerwerk sind im KSA Kantonsspital Aarau untersagt. Der Sicherheitsdienst ist befugt, Patientinnen und Patienten und Besuchenden Waffen oder gefährliche Gegenstände bis zu deren Austritt oder Verlassen des Areals abzunehmen.

    Bewilligungspflichtige Tätigkeiten
    Die Durchführung von Veranstaltungen oder Ausstellungen, Fotografieren oder Filmen für Medien, Verkaufen von Waren oder anderen gewerblichen Tätigkeiten, Drohnenflüge aller Art, benötigen eine Bewilligung der Spitaldirektion.

    Tiere im KSA
    Tiere im KSA sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen für Assistenzhunde sind vorgesehen. Untenstehend haben wir Informationen für Sie zusammengestellt, die für den Besuch wichtig sind.

  • Tiere im KSA sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen für Assistenzhunde sind vorgesehen. Untenstehend haben wir Informationen für Sie zusammengestellt, die für den Besuch wichtig sind.

    Besuche mit Assistenzhunden

  • Sie haben die Möglichkeit, Wertsachen in einem abschliessbaren Fach in Ihrem Schrank aufzubewahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch, keine Schmuck­ und Wertsachen, Uhren, Kreditkarten etc. sowie möglichst wenig Bar­geld mitzunehmen, da wir für Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Effekten keine Haftung übernehmen.

    Der Kundendienst Betrieb (Haus 31) betreibt ein reduziertes Fundbüro für Fundgegenstände (Schlüssel, Portemonnaies, Handys, Schmuck, Uhren etc.). Die Gegenstände werden maximal 4 Wochen aufbewahrt und werden anschliessend an das Fundbüro der Stadt Aarau übergeben.

    Kontakt Fundbüro (Stadt Aarau)
    Telefon: +41 62 836 05 11
    E-Mail: stadtbuero@aarau.ch
    Von Montag bis Freitag ab 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet

    Kontakt Kundendienst Betrieb
    Telefon: +41 62 838 41 12
    Von Montag bis Freitag ab 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet