Das Kantonsspital Aarau ist eines von 4 Impfzentren im Kanton Aargau. Die Verimpfung erfolgt nach Verfügbarkeit des Impfstoffs und die Priorisierung der Impfberechtigten gemäss den Vorgaben des BAG und des Kanton Aargau. Es können sich Personen ab einem Alter von 5 Jahren impfen lassen.
Öffnungszeiten
Die eingebrochene Nachfrage nach Covid-19 Impfungen zwingt uns zu einer rigorosen Reduktion unseres Angebotes:
Geimpft wird jeweils am Mittwoch, von 12:00 – 17:30 Uhr und Freitag von 13:00 – 18:30 Uhr.
Freitag, 01.07.2022 (Maienzug) geschlossen.
Zu Beginn und am Ende der Öffnungszeiten kann es zu Wartezeiten kommen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Es werden Covid-19 Impfungen für Kinder und Erwachsene im walk-in (ohne Anmeldung) angeboten.
Erstimpfung ab 12 Jahren
Wir bieten die mRNA-Impfstoffe Spikevax® (Moderna) und (BioNTech/Pfizer und Moderna) und Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) sowie den Janssen-Impfstoff (Johnson & Johnson) an.
Folgende Bedingungen gelten:
Alter von mindestens 12 Jahren
Falls vorgängig Covid-19 Infektion: Abstand von mindestens 4 Wochen
Keine Allergie auf den Impfstoff (siehe untenstehend)
Bei Schwangerschaft ab der 13. Woche (2. Trimenon)
Janssen ist kontraindiziert bei einer Schwangerschaft, Immunsuppression oder Alter unter 18 Jahren
Bitte nehmen Sie den Termin wahr, der anlässlich der Erstimpfung vereinbart wurde.
Boosterimpfung ab 12 Jahren
Boosterimpfung (Auffrischimpfung)
Personen unter 30 Jahren, wird ein Booster mit BioNTech/Pfizer empfohlen, auch wenn sie mit Spikevax® von Moderna grundimmunisiert wurden. Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.
Folgende Bedingungen gelten:
Alter von mindestens 12 Jahren
Abstand von mindestens 4 Monaten seit letzter Covid-19 Impfung oder Covid-19 Erkrankung
Kinderimpfungen
Ab Januar 2022 können auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren gegen Covid-19 geimpft werden. Dafür steht ein spezifischer mRNA-Kinderimpfstoff von BioNTech Pfizer zur Verfügung (1/3 der Erwachsenen-Dosis).
EKIF-Empfehlung:
Kinder mit Risikofaktoren
Kinder mit Risikopersonen im gleichen Haushalt
Für alle, die Schutz vor seltenen Komplikationen einer Covid-19 Infektion wünschen
Melden Sie sich in einer Apotheke, falls Sie Unterstützung benötigen.
PD Dr. med. Christoph Fux, Chefarzt Infektiologie und Spitalhygiene
Dr. med. Barbara Jakopp, Leiterin Impfzentrum
Wichtige Informationen
So kommen Sie zum Covid-19 Impfzentrum
Da wir nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen mit dem Öffentlichen Verkehr anzureisen oder das Parkhaus bei der Migros Klubschule (8 Minuten Gehdistanz) sowie die Tiefgarage im Aeschbachquartier (5 Minuten Gehdistanz) zu benützen.
Ab Bahnhof Aarau:
Buslinie 6, Richtung Suhr, Haltestelle Spital
Buslinie 1 / 4 Richtung Suhr/Buchs, Haltestelle Gais SBB-Fahrplan
Der Impfstoff "Covid-19 Vaccine Janssen" kommt auch im Kanton Aargau zum Einsatz.
Als fachärztlich bestätigte Kontraindikation für die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen gelten folgende Punkte:
Anaphylaxie oder allergische Allgemeinreaktion auf Inhaltsstoffe von Comirnaty oder Spikevax,
eine bekannte oder wahrscheinliche Sensibilisierung vom Soforttyp auf Polyethylenglykol (PEG, Macrogol) oder auf Tromethamin (Trometamol, TRIS)
Anaphylaxie nach der ersten Impfdosis eines mRNA-Impfstoffes
Limitierte Verfügbarkeit für Personen ab 18 Jahren ohne Allergien
Für die meistenPersonen bleiben die bisher verfügbaren Impfstoff (Pfizer und Moderna) empfohlen, da sie einen höheren Impfschutz bieten und weniger Impfkomplikationen ausweisen als der Janssen-Impfstoff. Der Kanton Aargau bekommt voraussichtlich rund 12'000 Dosen vom Bund geliefert. Ein gewisser Anteil davon wird Menschen ab 18 Jahren ohne Allergien zur Verfügung stehen. Nicht empfohlen ist der Impfstoff für Schwangere, Stillende und Personen mit Immundefizienz. Frauen unter 50 Jahren mit erhöhtem Risiko für Thrombosen sollten mit mRNA-Impfstoff geimpft werden.
Covid-19 Vaccine Janssen ist ein Vektorimpfstoff
Bei Vektorimpfstoffen wird ein harmloses Bakterium oder Virus als Transportmittel (Vektor) verwendet. Mit diesem Transportmittel werden dem Körper Informationen geliefert, um eine schützende Immunreaktion gegen einen Krankheitserreger aufzubauen. Im Falle der Impfung gegen das Coronavirus ist dies die genetische Information (DNA) für sein Spike-Protein (nur ein kleiner Teil des Coronavirus). Hier werden als Vektor Adenoviren verwendet, ein ungefährliches Schnupfen-Virus. Die Viren sind so verändert, dass sie in einige menschliche Zellen zwar eintreten, aber sich nicht vermehren können und so auch die geimpfte Person nicht krankmachen. Nach Verabreichung des Impfstoffes dringen die Vektoren in die Körperzellen ein. Die Körperzellen produzieren dann das Spike-Protein des Coronavirus. Die hergestellten Proteine werden als fremd erkannt und der Körper bildet Antikörper gegen dieses Eiweiss aus. Wenn die geimpfte Person später mit dem Coronavirus in Kontakt kommt, wird das Virus vom Immunsystem rasch erkannt und unschädlich gemacht. Somit kann eine Erkrankung verhindert werden.
Wirksamkeit von Covid-19 Vaccine Janssen
Der Janssen-Impfstoff schützt Geimpfte ausgezeichnet vor schweren Verläufen, verhindert leichte Infektionen und damit Übertragungen auf andere Menschen aber weniger als die mRNA-Impfstoffe. So schützt Janssen bis 90% vor schweren Infekten (bis 95% bei mRNA), aber nur etwa 66% vor jeglicher (auch asymptomatischer) Infektion (85-90% bei mRNA). . Es ist also sinnvoller, sich mit dem Janssen-Impfstoff impfen zu lassen, als sich gar nicht gegen Covid-19 impfen zu lassen. .
Covid-Zertifikat für Covid-19 Vaccine Janssen
Der Janssen-Impfstoff wird als Einzel-Dosis verabreicht. Das Covid-Zertifikat kann direkt nach der Impfung unter www.ag.ch/covid-zertifikat bezogen werden. Es ist jedoch erst ab dem 22. Tag nach der Impfung gültig. Das ist so in der Verordnung zum Covid-Zertifikat des Bundes festgelegt. Grund dafür ist, dass bei jeder Impfung der volle Impfschutz erst einige Wochen nach der Impfung eintritt.
Gründe gegen eine Impfung (Kontraindikation) mit Vektor-Impfstoff
Akute Erkrankung mit Fieber
Alter <18 Jahren (keine Daten vorhanden)
Symptomatische Covid-19 Infektion
Schwangere und Stillende
Immundefizienz
Bekannte oder wahrscheinliche Sensibilisierung mit Sofortreaktion gegen Polysorbat 80 (E433)
Informationen zur Impfung mit mRNA-Impfstoff
Impfstoffe im KSA
Im Impfzentrum des KSA sind die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna verfügbar. Unter 30-Jährigen wird eine Grundimmunisierung/Booster-Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer empfohlen.
Die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer® sowie Moderna schützen für 12 Monate nach Impfung zu 95% vor einer schweren COVID Infektion.
Es werden 2 Dosen im Abstand von 1 Monat geimpft.
Nebenwirkungen
Nebenwirkungen sind häufig, aber von kurzer Dauer (Stunden bis wenige Tage) und umfassen vor allem Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Auch Fieber, Frösteln, Gliederschmerzen und Übelkeit können auftreten. Selten kann es auch mehrere Tage nach der Impfung zu einer lokalen Reaktion am Impfarm kommen mit Rötung und Schmerzen. Diese Beschwerden können mit einem Schmerzmittel verhindert oder zumindest gelindert werde.
Kommt es zu Schmerzen in der Brust sowie Atemnot, so stellen Sie Sich bei Ihrem Arzt oder in der Notfallstation vor.
Lesen Sie mehr dazu im Newsletter des Departementes Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau:
Ab Januar 2022 können auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren gegen Covid-19 geimpft werden. Dafür steht ein spezifischer mRNA-Kinderimpfstoff von BioNTech Pfizer zur Verfügung. Die Dosis beträgt 10 Mikrogramm pro Impfung, was einem Drittel der Erwachsenendosis entspricht. Die Grundimmunisierung umfasst 2 Dosen im Abstand von 4 Wochen.
Der Impfstoff ist von Swissmedic zugelassen und wird von der EKIF für alle Kinder mit Risikofaktoren für einen komplizierten Verlauf sowie für Kinder, welche mit einer Risikoperson im gleichen Haushalt leben, empfohlen. Die Impfung steht zudem allen Kindern offen, die zusammen mit ihren Eltern den Schutz vor seltenen Komplikationen wünschen, wie die überschiessende Entzündungsreaktion PIMS. Die Impfung kann zudem helfen, das Risiko von Isolationen und Quarantäne zu reduzieren und leistet einen Beitrag zur Kontrolle der Pandemie.
Immunsuppression
Immunsupprimierte Menschen erhalten als Grundimmunisierung 3 Impfungen im Abstand von jeweils 1 Monat.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren behandelnden Arzt.
Impfschema mit einem mRNA-Impfstoff für unter 30-Jährige
Grundimmunisierung
Personen unter 30 Jahren wird eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer empfohlen. Falls die erste Impfung mit Moderna gemacht wurde, wird für die 2. Impfung BioNTech/Pfizer empfohlen.
Auffrischimpfung (Booster)
Unabhängig vom Impfstoff der Grundimmunisierung wird für unter 30-Jährige eine Auffrischimpfung mit BioNTech/Pfizer empfohlen.
Hintergrund dieser Empfehlung ist folgender:
Aufgrund der erhöhten Rate von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis/Perikarditis) bei jüngeren Männern wird Moderna nur noch für Impfungen bei Personen ab 30 Jahren empfohlen. Dies gilt für Männer wie Frauen und für Grundimmunisierung wie Booster.
Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis/Perikarditis) sind eine bekannte Komplikation von Covid-19. Sie treten aber auch in seltenen Fällen als Folge der Impfung auf. Sie zeigen sich als plötzlich auftretender Brustschmerz, Atemnot, oder Palpitationen und erfordern eine sofortige medizinische Abklärung. Die Diagnose erfolgt mittels EKG, bildgebend (Echokardiographie bzw. MRI) und Laboruntersuchungen. Die Komplikation tritt in 80% nach der 2. Impfung auf innert 21 Tagen (meist am 4. Tag), verläuft mild und selbstlimitierend. Die Häufigkeit liegt bei 1-4 Fällen/100'000 vollständig Geimpfte. Myo-/Perikarditiden treten insbesondere bei Männern <30 Jahren auf. Sie sind nach Moderna 2x häufiger als nach BioNTech Pfizer. Mutmasslich ist die höhere mRNA-Impfdosis von Moderna für diesen Unterschied verantwortlich. Bei älteren Männern und bei Frauen jeglichen Alters gibt es kaum Geschlechterunterschiede.
Aufgrund dieser Beobachtungen empfehlen die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das BAG im Alter unter 30 Jahren nur noch BioNTech/Pfizer. Dies gilt sowohl für die Grundimpfung wie für den Booster. Ist eine Erstimpfung mit Moderna erfolgt, soll als 2. Dosis BioNTech Pfizer verabreicht werden. Auf Wunsch der zu impfenden Person kann aber weiterhin Moderna verabreicht werden. Die Zulassung von Moderna ab 12 Jahren bleibt unverändert bestehen.
Diese Beurteilung stimmt mit der anderen europäischeren Ländern überein, die aufgrund der aktuellen Datenlage ähnliche Empfehlungen publiziert haben (Deutschland, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden).
Gründe gegen eine Impfung (Kontraindikation) mit mRNA-Impfstoff
Akute Erkrankung mit Fieber
Alter <12 Jahren (keine Daten vorhanden)
Symptomatische Covid-19 Infektion
Eine bekannte oder wahrscheinliche Sensibilisierung vom Soforttyp auf Polyethylenglykol (PEG, Macrogol) oder auf Tromethamin (Trometamol, TRIS)
Kontrastmittelallergie (nur bei Moderna)
COVID-19-Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit
Eine Schwangerschaft gilt nicht als Kontraindikation für die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Schwangere erhalten keine Janssen-Impfung.
Eine Verhütung ist während des Impfprozesses nicht nötig
Es können sich alle Frauen ab dem 2.Trimenon impfen lassen
Die Impfung ist während der Stillzeit möglich
Attest, falls Sie keine Impfung erhalten können
Insgesamt gibt es nur wenige Konstellationen, in denen eine Impfung nicht möglich ist. Absolute oder relative Kontraindikationen für eine Covid-Impfung sollten durch eine spezialisierte Ärztin beziehungsweise durch einen spezialisierten Arzt beurteilt und bestätigt werden. Wir verweisen auf die Impfempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Die detaillierten Informationen dazu sind im FAQ des BAGs unter Covid-19-Impfung und der Frage: "NEU Welche sind absolute Kontraindikationen für eine Impfung gegen Covid-19, für die die Ausstellung eines medizinischen Attests gerechtfertigt ist?". Antigen- und PCR-Tests inklusive der Ausstellung von Covid-Zertifikaten werden gegen Vorlage eines medizinischen Attests in den Aargauer Testzentren auch nach dem 11. Oktober 2021 kostenlos angeboten beziehungsweise vom Bund finanziert.
Impfnachweis
Im Impfzentrum wird im Anschluss an die Impfung ein Impfnachweis ausgestellt.
Dieser wird per E-Mail verschickt und kann zusammen mit dem erhaltenen Verifizierungscode, den Sie per SMS erhalten haben, heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht für Reisen verwendet werden kann. Hierfür beantragen Sie bitte das Covid-Zertifikat (untenstehend).
Covid-Zertifikat
Covid-Zertifikate online bestellbar Ab Dienstag 15. Juni 2021 stehen im Kanton Aargau Covid-Zertifikate für Geimpfte und Genesene zur Verfügung. Alle Personen die zwei Mal gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurden (zwei Impfdosen des gleichen Impfstoffs im Abstand von mindestens 28 Tagen) oder nachweislich genesen und zusätzlich einmal geimpft sind, können unter ag.ch/covid-zertifikat ein Zertifikat beantragen (frühestens 24 Stunden nach letzter Impfung).
Wenn Sie mit dem Janssen-Impfstoff (Vektor) geimpft wurden, dann können Sie Ihr Zertifikat ebenfalls wie oben beschrieben herunterladen. Gültig ist das Zertifikat jedoch erst nach 22 Tagen.
Neu berechtigt der Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern (=positive Serologie) zum Bezug eines Genesen-Zertifikates, welches aber nur für 3 Monate und nur in der Schweiz gültig ist.
Die Interpretation der Serologie ist schwierig, da wir noch nicht genügend Daten haben um zu beurteilen, welcher Titer (=Höhe der Antikörper) vor einer leichten bzw. schweren Infektion schützt. Auch wissen wir nicht, wie schnell die nachgewiesenen Antikörperspiegel abfallen werden. Die aktuellen Impfdurchbrüche lehren uns, dass eine positive Serologie allein keinen Schutz bietet.
Wir sind überzeugt, dass die Impfung nach Vorgaben der EKIF inklusive Booster die beste Möglichkeit darstellen, sich und andere zu schützen. Das KSA bietet deshalb keine Serologie-Tests für Zertifikate an. Wir verweisen hier auf die Hausärzte, da wir überzeugt sind, dass eine vorgängige Diskussion der Vor- und Nachteile zwingend ist.
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