KSA Kantonsspital Aarau

Ihr Eintritt

Unser Ziel ist es, Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Unsere Mitarbeitenden setzen sich mit grösstem Engagement dafür ein, dass Sie bald wieder vollständig genesen. Es ist uns besonders wichtig, dass Sie sich neben der hochwertigen medizinischen Versorgung auch menschlich gut aufgehoben fühlen.

Was Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen:

  • Persönlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis)

  • Versichertenkarte (Krankenversicherung, Unfallschein oder IV-Verfügung)

  • Termineinladung von uns oder die Einweisungspapiere Ihres Arztes

  • Unterlagen von Voruntersuchungen (Röntgenbilder, Arztberichte etc.)

  • Blutgruppen- und Impfausweis, Allergiepass, Diabeteskontrollheft oder andere medizinische Ausweise

Falls vorhanden:

Wir danken allen Patientinnen und Patienten und ihren Besuchenden bereits jetzt, dass Sie sich an unsere  Hausordnung  halten. Bitte füllen Sie das Eintrittsformular vollständig aus.

Hausordnung

Patientenempfang und Informationsschalter 

Gerne empfangen wir Sie im Patientenempfang, Haus 1, Parterre, Eingang Ost. 

Öffnungszeiten Patientenempfang:

Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 17.30 Uhr
Informationschalter: 
Kontakt: +41 62 838 40 60 

Eintrittsformular herunterladen

  • Die Anmeldung für den stationären Spitalaufenthalt am KSA erfolgt über Ihren Hausarzt oder Ihre Spezialistin.
    In der Folge erhalten Sie unsere Termineinladung per Post. Sie enthält die nötigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns.

    Für eine gute Vorbereitung empfehlen wir:

    • Lesen Sie unsere Informationsbroschüre.

    • Prüfen Sie mithilfe unserer Checkliste, ob Sie alle Vorbereitungen getroffen haben.

    • Kontrollieren Sie, ob Sie die Dokumente für die Anmeldung beisammenhaben.

  • Ihre Hausärztin oder Ihr Spezialist meldet Sie für eine ambulante Untersuchung oder Behandlung am KSA an.
    In der Folge erhalten Sie von uns eine Termineinladung mit den nötigen Informationen für Ihren Termin.

    Lesen Sie unsere Informationsbroschüre für den ambulanten Aufenthalt und bereiten Sie sich dementsprechend vor. 

  • Die Unterlagen, die während Ihres Aufenthaltes am KSA anfallen, legen wir gerne in Ihrem elektronischen Patientendossier ab. Wir empfehlen Ihnen die Eröffnung von dem Eintritt.

    Mehr zum Thema

  • Rollstuhlverleih
    Verleih für ambulante Patientinnen und Patienten innerhalb KSA (gegen Ausweis) 
    Vermietung für Patientinnen und Patienten ausserhalb KSA (kostenpflichtig) 

    Bestellung von Taxis
    +41 62 838 40 32 

  • In folgenden Fällen wird eine Vorauszahlung verlangt: 

    • Sofern keine oder nur eine ungenügende Versicherungsgarantie eines Versicherers vorliegt (bei Patientinnen und Patienten, die im Ausland wohnhaft sind, richtet sich die Höhe der Anzahlung nach der mutmasslichen Höhe der Behandlungskosten). 

    • Für Leistungen, die gemäss Krankenversicherungsgesetz keine Pflichtleistungen darstellen. 

    • Bei Patientinnen und Patienten, die ein Zimmer-Upgrade oder die freie Arztwahl wünschen (siehe Upgrades)

    Wir empfehlen Ihnen, vor dem Spitaleintritt mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob die von Ihnen gewünschte Behandlung und Pflegeklasse gedeckt ist. 


    Informationen vor Ort
    Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung Ihres Spitalaufenthalts (zum Beispiel: Anzahlung, allgemeine finanzielle Fragen, Zahlungsausstände, Telefonspesen etc.) wenden Sie sich bitte an: 

    Hauptkasse / Haus 1, Parterre, Eingang Ost 

    Öffnungszeiten 
    Montag bis Donnerstag: 8–12 Uhr und 13.15–17.00 Uhr 
    Freitag: 8–12 Uhr und 13.15–16.00 Uhr 

    Kontakt  
    +41 62 838 67 29 

  • Eine Patientenverfügung ist essentiell für unvorhersehbare medizinische Situationen. Sie legt im Voraus fest, welche Behandlungen man akzeptiert oder ablehnt, ermöglicht ärztliches Handeln im Sinne des Patienten / der Patientin und entlastet Angehörige in sonst schon schwierigen Situationen. Wir begrüssen deshalb ein frühzeitiges Ausfüllen einer Patientenverfügung und empfehlen die Vorlage des Berufsverbandes Schweizer Ärztinnen und Ärzte "FMH".

    Information zur Patientenverfügung