Spitalpharmazie

Für die Versorgung mit Medikamenten im Einsatz

Wir kümmern uns rund um die Uhr darum, dass Patientinnen und Patienten des Kantonsspitals Aarau die Arzneimitteltherapie erhalten, die sie brauchen – und dies auch in Notfallsituationen.

Die Schwerpunkte der Spitalpharmazie sind:

Klinische Pharmazie:
Ziel der klinischen Pharmazie ist die Entwicklung und Förderung einer geeigneten, sicheren und ökonomisch sinnvollen Anwendung von Arzneimitteln.

Aus- und Weiterbildung:
Wir bieten Ausbildungsplätze für angehende Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, die den eidgenössischen Fachapothekertitel in Spitalpharmazie oder das Fähigkeitszertifikat FPH in klinischer Pharmazie anstreben. 

Wie Sie uns erreichen

Wir bieten ein breites Leistungsspektrum

Wir sind für Sie da

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Wo Sie uns finden

Spitalpharmazie Haus 17 Tellstrasse 25 5001 Aarau

Häufige Fragen

  • Sie können Ihr Austrittsrezept in der öffentlichen Apotheke im Haus 1 des Spitals einlösen.

  • Ja, bringen Sie diese und eine allenfalls vorhandene Medikamenteneinnahmekarte mit. So erhalten unsere Ärztinnen und Ärzte wertvolle Informationen über Ihren Gesundheitszustand und können die Verordnung von Medikamente für die Dauer Ihres Aufenhalts optimieren.

  • 1. Apotheken/Spitalpharmazien: Sofern es sich nicht um eine einmalige Notfallabgabe handelt, müssen Apotheken für den Bezug von Eigenprodukten einen Lohnherstellungsvertrag mit der Spitalpharmazie abschliessen.

    2. Pflegeheime
    Die betreuende Apotheke kann im Rahmen der Grosshandelsbewilligung beliefert werden. Für den Bezug von Eigenprodukten gilt Punkt 1.

    3. Spitex
    Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden auf ärztliche Verordnung abgegeben.
    In Ausnahmefällen dürfen Spezialherstellungen an die behandelnde Ärztin oder den Arzt abgegeben werden, müssen aber direkt der Patientin oder dem Patienten verrechnet werden.

    4. Arztpraxen
    Es ist eine schriftliche Bestellung erforderlich. Bei Abgabe von Formula-Arzneimitteln gemäss Art. 9 Abs. 2 Bst. a-c HMG ist Punkt 3 zu beachten.

  • Die Spitalpharmazie ist zertifiziert und verfügt über diese Bewilligungen:

    • Kant. Betriebsbewilligung zur Versorgung angeschlossenen Spitäler und Heime mit Produkten, die der Bundesgesetzgebung über Arzneimittel und Medizinprodukte unterstehen.

    • Herstellung von Arzneimitteln und von patientenspezifischen, anwendungsfertigen Zytostatika.

    • Belieferung von Apotheken und Spitalpharmazien mit Arzneimitteln aus der Eigenherstellung (Notfallpflicht).

    • Detailhandelsbewilligung eingeschränkt auf Austrittsmedikation inkl. Material für Wundversorgung und Verbandsmaterial sowie für hochspezialisierte, komplexe Therapien und Spezialrezepturen.

    • Grosshandelsbewilligung für Arzneimittel von Swissmedic 

    • Betäubungsmittelbewilligungen für Substanzen der Verzeichnisse a-e

    • Alkoholbewilligung

  • Die Arzneimittelkommission, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft und der Pflege sowie der Chefapothekerin des KSA besteht, definiert das Sortiment. Bei der Auswahl von Medikamenten spielen Bedarf, Wirksamkeit, Sicherheit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin eine Rolle. Von einem Wirkstoff wird jeweils ein Präparat gewählt, welches möglichst die ganze im Spitalalltag benötigte Formulierungspalette abdeckt. Generika sind oft nur in Darreichungsformen erhältlich, die Sie ausserhalb des Spitals selber anwenden können. Es kann also sein, dass Sie im Spital das Originalpräparat anstelle Ihres Generikums oder ein Präparat mit einer Wirksubstanz aus der gleichen Wirkstofffamilie erhalten.

  • Die Hauptaufgabe der Spitalpharmazie ist die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten im gesamten Spital. Wir unterstützen unsere Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegefachpersonen mit fachlicher Auskunft, Sonderanfertigungen wie zum Beispiel Chemotherapien, Augentropfen oder intravenösen Applikationen. 
    Die Spitalpharmazie ist nicht für das breite Publikum geöffnet.

  • Zytostatika werden vor allem zur Behandlung von Turmorkrankheiten eingesetzt. Sie werden aus ökonomischen, ökologischen und Personenschutz-Gründen seit 1992 in der Spitalpharmazie in zertifizierten Reinräumen hergestellt. Die Dosierung der Zubereitungen (Infusionen, Spritzen) wird jeweils auf die Patientinnen und Patienten zugeschnitten.

  • Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr. 
    Am Samstag von 8.30 bis 11.30 Uhr. 
    Am Sonntag bleibt die Apotheke geschlossen.