Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Präzise Gesichtschirurgie und zahnärztliche Expertise 

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) behandelt Verletzungen des Gesichtsschädels, von angeborenen und erworbenen Fehlstellungen sowie Tumorerkrankungen im Kopf-Hals-Bereich und führt rekonstruktive plastische Operationen durch.

 

Wir verbinden Präzision mit Einfühlungsvermögen

Wir behandeln alle unsere Patientinnen und Patienten nach bewährten und wissenschaftlich gesicherten Standards, verfügen über hochpräzise chirurgische Technologie und bemühen uns, Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns zu ermöglichen.

Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christoph Sebastian Leiggener Chefarzt Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, stv. Leiter Kopf- und Halskrebszentrum

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie beinhaltet die Versorgung von Verletzungen des Gesichtsschädels, von angeborenen und erworbenen Fehlstellungen sowie die Behandlung von Tumorerkrankungen im Kopf-Hals-Bereich und rekonstruktive plastische Operationen. 

Des Weiteren behandeln wir Patientinnen und Patienten mit Kiefergelenkserkrankungen und decken das komplette Spektrum der zahnärztlichen Chirurgie ab. Für Kinder und Angstpatientinnen oder Angstpatienten bieten wir zahnärztliche Behandlungen in Vollnarkose an. 

Wie Sie uns erreichen

Unser Leistungsspektrum

Sprechstunden und Tumorboard

Wir sind für Sie da

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Wo Sie uns finden

Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Haus 2a Tellstrasse 25 5001 Aarau
Telefon +41 62 838 45 08 E-Mail mkg@ksa.ch

Häufige Fragen

  • Selbstverständlich dürfen Sie zu unseren Behandlungen eine Begleitperson mitbringen.

  • Dies ist auch bei kleineren Eingriffen prinzipiell möglich. Die Kosten für die Behandlung und Vollnarkose müssen in den meisten Fällen komplett von Ihnen übernommen werden, es handelt sich nicht um eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Ein individueller Kostenvoranschlag kann auf Wunsch von uns erstellt werden.

  • Kieferorthopädische Behandlungen (Korrektur von Zahnfehlstellungen, z.B. mit fester Spange) führen wir nicht durch. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen niedergelassenen Kollegen.

  • Sie sollten Medikamente nie eigenständig absetzen, sondern zuerst einen Arzt konsultieren. Vor einem geplanten operativen Eingriff sollten Sie auf Medikamente verzichten, die zu einer erhöhten Blutungsneigung führen (z.B. Aspirin bei Schmerzen). Welche Medikamente vor einer Operation abgesetzt werden müssen, werden wir mit Ihrem behandelnden Arzt sowie mit den Kollegen der Anästhesie abklären und Ihnen mitteilen. 

  • Bei vielen Patienten ist die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit dentalen Implantaten möglich. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich in unserer Sprechstunde nach Durchsicht all Ihrer Befunde und Röntgenbilder.

  • Zu einer Behandlung in Lokalanästhesie sollten Sie nicht nüchtern erscheinen, sondern besser vorher etwas gegessen haben. Nüchtern müssen Sie vor einem Eingriff in Vollnarkose sein.

  • Bei vielen erwachsenen Menschen mit vollständigem Gebiss ist für die Weisheitszähne kein Platz mehr im Kiefer. Unvollständig und nicht regelrecht durchtretende Weisheitszähne können sich entzünden, sind zur Reinigung schwer zugängig und können benachbarte Zähne schädigen.

    Aus diesen Gründen kann eine Weisheitszahnentfernung erforderlich sein. Eine Weisheitszahnentfernung unter Vollnarkose ist prinzipiell möglich, meist handelt es sich nicht um eine Pflichtleistung der Krankenkassen. 

  • Drücken Sie für die Dauer von etwa 30-60 Minuten mit einem Tupfer oder Baumwolltuch fest auf die blutende Stelle und spülen Sie nicht die Wunde. Falls die Blutung nicht stoppt oder ungewöhnlich stark ist, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.

    Lesen Sie hierzu bitte auch unser Hinweisblatt, Verhalten nach operativen Eingriffen

  • Die Behandlungen an den Zähnen werden nach den Zahnarzttarifen abgerechnet. Viele Eingriffe sind kein Bestandteil der Pflichtleistungen der Krankenkassen und müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Ausnahmen:

    • Unfallbedingte Kiefer- und Zahnschäden

    • Spezielle schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems (z.B. Krebsleiden)

    Falls es sich um eine Pflichtleistung der Krankenkasse handelt, so werden wir dies dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse mitteilen.

  • Bei einem zahnärztlichen Notfall wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hauszahnarzt, falls Sie diesen nicht erreichen sollten kontaktieren Sie den zahnärztlichen Notdienst.

    Verhalten bei zahnärztlichen Notfällen:

    Zuerst Hauszahnarzt anrufen. Wenn nicht erreichbar:

    Offizieller Notfalldienst der Zahnärztegesellschaft des Kantons Aargau an Wochenenden und Feiertagen:            

    Telefon: 0848 261 261

    Sollte ein kieferchirurgischer Notfall vorliegen (z.B. Kieferabszesse, Brüche des Gesichtsschädels u.ä.), so wenden Sie sich bitte nach Rücksprache mit Ihrem Haus- oder Zahnarzt an die Notfallstation des Kantonsspitals Aarau. Dort werden Sie von uns untersucht und ggf. behandelt werden.

    Notfallstation Kantonsspital Aarau

    Tellstrasse 25

    5001 Aarau

    Telefon: +41 62 838 41 41

    www.sso.ch

  • Wir sind eine Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Für zahnärztliche Belange wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Zahnarzt.

  • Die Helmtherapie ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Beteiligung oder Übernahme der Kosten müssen Sie selbstständig mit Ihrer Krankenversicherung und/oder Zusatzversicherung besprechen. Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl der notwendigen Konsultationen ab.

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